• 1929

    Züchtigung an den Basler Schulen

    Körperstrafen sind heute an Basler Schulen verboten. Fehlbare Lehrpersonen werden bestraft. Zwar gibt es kein Züchtigungsverbot im Schulgesetz, aber die Bundesverfassung und die UNO-Kinderrechtskonvention sind in dieser Frage eindeutig. In scharfem Gegensatz dazu steht das Bild, das man sich über Jahrhunderte vom Schulmeister gemacht hat: Auf keinem Bild fehlt der Stock.

    zum Artikel